Praktische Unterstützung für Betreiber

Die 44. BImSchV bringt verschiedene Neuerungen mit sich. Dazu zählen erweiterte Messintervalle, zusätzliche Dokumentations- und Meldepflichten sowie die kontinuierliche Einhaltung definierter Emissionsgrenzwerte. Für stationäre Anlagen, Gas- und Heizöltanks oder Verbrennungsmotoren bedeutet dies: Der Betreiber muss seine Anlage sowohl technisch als auch messtechnisch auf den aktuellen Stand bringen.

„Viele Kunden müssen sich dieser neuen Herausforderung stellen“, erklärt Christian Kutscher, Geschäftsbereichsleiter Energietechnik bei HENKELHAUSEN. „Neuanlagen werden von uns direkt mit Messstutzen ausgestattet und erfüllen damit die neuen Abgasanforderungen. Bei Bestandsanlagen sieht die Sache etwas anders aus: Hier steht der Kunde oft vor der Frage, wo und wie Messstutzen eingebracht werden sollen und wie die Abgasmessung sinnvoll organisiert wird.“

Ein aktuelles Kundenbeispiel: In einem Containeraggregat gab es kaum Platz, um die Messstrecke einzuhalten. Die notwendigen Abstände von 4 x d und 2 x d (d=hydraulischer Durchmesser) konnten im Auspuffstrang nicht realisiert werden. Daher mussten fünf zusätzliche Sondenöffnungen gesetzt und ein externer Abgasabschnitt installiert werden. Erst dadurch konnte die geforderte Messstrecke hergestellt werden. Ein Aufwand, der sich jedoch lohnt, da die annuale Messpflicht zuverlässig erfüllt werden muss.

Bei einer Bestandanlage beginnt HENKELHAUSEN immer mit einer gemeinsamen Sichtung der Abgassituation. Auf dieser Basis geben wir eine Empfehlung zur Einbringung der Messstutzen. Im Anschluss folgt die Freigabe durch den Sachverständigen. „Sobald die Freigabe erfolgt ist, wird die Messsituation eingerichtet. Wir begleiten gerne den ganzen Prozess“, so Kutscher.

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