Was verbirgt sich hinter der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 44. BImSchV genannt?

Die 44. BImSchV legt detaillierte Anforderungen und Grenzwerte fest, um die Emission von Luftschadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxid und Feinstaub zu verringern und die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt durch menschliche Aktivitäten zu reduzieren. Die Vorschriften der Regierung verpflichten Notstromaggregate und Verbrennungsanlagen dazu, bestimmte Abgaswerte einzuhalten. Gemäß der neuen Gesetzgebung müssen bis Ende 2024 regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Aggregate die festgelegten Grenzwerte einhalten.

Sind Sie bereit für die Anforderungen der 44. BImSchV?

Die Zeit drängt und die Fristen rücken näher. Als Betreiber von Netzersatzanlagen ist es unerlässlich, aktiv zu werden. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner für Notstromaggregate zur Seite und bieten umfassende Unterstützung und Beratung an. Als Fachunternehmen im Bereich Notstrombetrieb sind wir bestens aufgestellt, um Sie bei sämtlichen Anliegen im Zusammenhang mit der 44. BImSchV zu unterstützen.

Unsere Serviceleistungen

  • Durchführung aller erforderlichen Messungen an der Notstromanlage, einschließlich Emissionsausstoß und Gesamtstaub
  • Nachrüstung notwendiger Messstutzen gemäß Vorschrift
  • Berechnung der Schornsteinhöhe gemäß den Vorgaben
  • Erstellung aller erforderlichen Protokolle für die Einreichung bei den Behörden
  • Fachkundige Beratung und technische Unterstützung
  • Angebot und Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung

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