Wir machen Ihre Anlage zukunftssicher
Am 20. Juni 2019 trat die neue Bundesimmissionsschutzverordnung für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) in Kraft. Dadurch entstehen neue Anforderungen an die Abgasnachbehandlung von Netzersatzanlagen, unter anderem:
- Neue verschärfte Emissionsgrenzwerte
- Kürzere Messintervalle
- Erweiterte Dokumentations- & Meldepflichten
- Registrierung bei der Überwachungsbehörde
Gerne untersützen wir Sie dabei die konkreten Anforderungen Ihrer Anlage zu ermitteln und relevante Dokumentationen zusammenzustellen.
Unsere Leistungen
- Durchführung aller erforderlichen Messungen an der Netzersatzanlage (u.a. Emissionsausstoß, Gesamtstaub)
- Nachrüstung erforderlicher Messstutzen
- Schornsteinhöhenberechnung
- Erstellung erforderlicher Protokolle zur Einreichung bei Behörden
- Beratung und technische Unterstützung
- Angebot und Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung
Um Ihre Anlage BImSchV-konform zu machen, arbeitet HENKELHAUSEN mit zertifizierten und nach §29b BImSchG bekanntgegebenen Partnern zusammen. Sprechen Sie uns gerne an!