Das HENKELHAUSEN Hinweisgebersystem
Wir bieten mit diesem Hinweisgebersystem unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten die Möglichkeit, schnell und einfach Verstöße gegen Compliance-Richtlinien oder schwerwiegendes Fehlverhalten zu melden, die unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.
Hierzu gehören nach den gesetzlichen Anforderungen:
- Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
- Diskriminierung/allgemeine Gleichstellung
- Mobbing oder Belästigung
- Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
- Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
- Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
- Korruption oder Bestechung
- Geldwäsche oder illegale Zahlungen
- Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
- Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
- Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß
Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten und wird rechtliche Schritten nach sich ziehen.
Unser Hinweisgebersystem gewährt den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene, da es anonym genutzt werden kann. Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutzerklärung“.
HENKELHAUSEN Hinweisgebersystem
Sollte der Button nicht funktionieren, kann das System auch über den Link henkelhausen.hinweis.digital aufgerufen werden.