Es ist allerhöchste Zeit

… Ihre Netzersatzanlage bei der zuständigen Überwachungsbehörde anzumelden. Warum?  Zur nachhaltigen Entwicklung und Erreichung der CO₂-Neutralität trat im Sommer 2019 die 44. BImSchV in Kraft. Die Verordnung richtet sich an die Betreiber mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Betroffen sind auch Netzersatzanlagen.

Die Anmeldefrist von Bestandsanlagen, die vor dem 1. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, beläuft sich bis zum 1. Dezember 2023. Bei Neuanlagen muss die Registrierung vor der Inbetriebnahme erfolgen.

Um Ihre Anlage BImSchV-konform zu machen, arbeiten wir bei HENKELHAUSEN mit zertifizierten und nach §29b BImSchG bekanntgegebenen Partnern zusammen. Unsere Leistungen fassen wir kurz und kompakt zusammen:

– Rund-um-Beratung
– Unterstützung bei Behördengängen
– Nachrüstung der Messstutzen
– Abgasmessungen mit einem Sachverständigen
– Auswertung der Messergebnisse
– Ausarbeitung der Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorgaben
– Nachrüstung von Abgasnachbehandlung
– Erneuerung der Kamine – Schornsteinberechnung

benötigen Sie Unterstützung die konkreten Anforderungen Ihrer Anlage zu ermitteln und relevante Dokumentationen zusammenzustellen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: anlagenservice@henkelhausen.de

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